Notfallmappe

Das Bereithalten einer Notfall - Mappe gibt Sicherheit. Rettungsdienst, Notarzt und weitere mit der akut notwendigen Versorgung betraute Personen erhalten wichtige Daten in aktueller Zusammenfassung. Besonders Nachts und an den Wochenenden ist es schwierig an aktuell gültige Informationen zu gelangen, hier hilft die in der Häuslichkeit hinterlegte Notfall - Mappe.
Der Ordner ist u. a. über Apotheken, Krankenkassen, Buchhandlungen oder online LINK zu erhalten.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht gewährleistet jedem Menschen das Recht, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Eingriffe in dieses Recht sind nur innerhalb enger, gesetzlich geregelter Grenzen zulässig. Eine fortschreitende Demenzerkrankung kann jedoch die Fähigkeit zur freien Willensbildung beeinträchtigen. Werden in diesem Fall Entscheidungen gegen den Willen der Betroffenen getroffen, kann dies deren Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Um einer solchen Fremdbestimmung vorzubeugen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung zu erstellen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird bei fortschreitender Demenz in der Regel eine rechtliche Betreuung durch das Gericht eingerichtet. Betreuerinnen und Betreuer sind meist nahe Angehörige, in Ausnahmefällen auch neutrale Dritte. Die rechtliche Betreuung beschränkt sich dabei auf die Bereiche („Aufgabenkreise“), in denen sie tatsächlich erforderlich ist.
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem auf den Webseiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V., indem Sie diesem LINK folgen.
Betreuungsstelle Stadt Oldenburg
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
Auf den Informationsseiten der Stadt Oldenburg finden Sie detaillierte Informationen zum Betreuungsrecht, zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Kontaktdaten: Tel.: 0441 235-4444/ E-Mail: betreuungsstelle@stadt-oldenburg.de
Betreuungsverein des SkF Oldenburg e.V. - Sozialdienst katholischer Frauen
Der SkF - Sozialdienst katholischer Frauen - ist ein anerkannter Betreuungsverein für Oldenburg, der Frauen und Männer unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit betreut. Eine Betreuung durch den SkF wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit/ Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Bei umfassenden und schwierigen Betreuungen werden hauptamtliche Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagog: innen des Betreuungsvereins eingesetzt.
In Kooperation mit der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg ist der SkF zudem für die Begleitung, Vermittlung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie von Familienangehörigen zuständig. Ferner informiert der SkF umfassend über die Grundlagen des Betreuungsrechtes und über Vorsorgemöglichkeiten.
Anschrift & Kontaktdaten:
Betreuungsverein des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) e.V. - Peterstraße 22-26 - 26121 Oldenburg, Tel.: 0441 25024/ E-Mail: info@skf-oldenburg.de