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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Das im Grundgesetz festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht beinhaltet das Recht, das Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. In dieses Recht darf nur in engen, gesetzlich geregelten Grenzen eingegriffen werden. Eine fortschreitende Demenz führt zu einer Beeinträchtigung des freien Willens. Wenn dann Dritte Entscheidungen für Demenzerkrankte treffen, die nicht ihrem Willen entsprechen, können sie dadurch erheblich beeinträchtigt werden.

Das Verfassen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung ist ein Weg, um einer solchen Fremdbestimmung vorzubeugen. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, ist bei einer fortschreitenden Demenz in der Regel die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Gericht unumgänglich. Betreuerinnen und Betreuer werden in der Regel nahe Angehörige, in einigen Fällen auch neutrale Dritte. Die rechtliche Betreuung wird nur für die Bereiche ("Aufgabenkreise") eingerichtet, für die sie erforderlich ist. Informationen über die Deutsche Alzheimergesellschaft. LINK

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Notfall - Mappe

Das Bereithalten einer Notfall - Mappe gibt Sicherheit. Rettungsdienst, Notarzt und weitere mit der akut notwendigen Versorgung betraute Personen erhalten wichtige Daten in aktueller Zusammenfassung. Besonders Nachts und an den Wochenenden ist es schwierig an aktuell gültige Informationen zu gelangen, hier hilft die in der Häuslichkeit hinterlegte Notfall - Mappe. Der Ordner ist u. a. über Apotheken, Krankenkassen, Buchhandlungen oder online LINK zu erhalten. 

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Betreuungsstelle Stadt Oldenburg

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

Auf den Informationsseiten der Stadt Oldenburg finden Sie detaillierte Informationen zum Betreuungsrecht, zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Kontaktdaten: Tel.: 0441 235-4444/ E-Mail: betreuungsstelle@stadt-oldenburg.de

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Betreuungsverein des SkF Oldenburg e.V. - Sozialdienst katholischer Frauen

Der SkF - Sozialdienst katholischer Frauen - ist ein anerkannter Betreuungsverein für Oldenburg, der Frauen und Männer unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit betreut. Eine Betreuung durch den SkF wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit/ Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Bei umfassenden und schwierigen Betreuungen werden hauptamtliche Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagog: innen des Betreuungsvereins eingesetzt.

In Kooperation mit der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg ist der SkF zudem für die Begleitung, Vermittlung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie von Familienangehörigen zuständig. Ferner informiert der SkF umfassend über die Grundlagen des Betreuungsrechtes und über Vorsorgemöglichkeiten.

Anschrift & Kontaktdaten:

Betreuungsverein des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) e.V., Peterstraße 22-26, 26121 Oldenburg, Tel.: 0441 25024/ E-Mail: info@skf-oldenburg.de

Kontakt:
Demenz-Informations- und
Koordinationsstelle Oldenburg (DIKO)
Alexanderstr. 189
26121 Oldenburg
Fon: 0441 7706 6857
Email: info@diko-ol.de

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