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Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nach § 45b SGB XI, zur Verfügung. Broschüre Link

Seit Anfang 2017 werden gemäß § 45b SGB XI jedem Patienten bzw. jeder Patientin, unabhängig vom Pflegegrad, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung an Leistungen zur Verfügung gestellt. Die monatliche Summe wird nicht an die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen ausgezahlt, sondern kann verwendet werden für Dienstleistungen, die von anerkannten Institutionen durchgeführt werden.

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Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

  • Betreuungs- und Aktivierungsgruppen
  • der Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer (sogenannter Alltagsbegleiter: innen) zur stundenweisen Entlastung zu Hause.
  •  Unterstützung durch Beratungen und Informationsgaben
  • Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts oder der Organisation von weiterführenden Hilfeleistungen

 

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Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Oldenburg

Die im Folgenden aufgeführten Einrichtungen bieten Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI im ambulanten Bereich in Oldenburg. Sie erhalten dort vorab eine einzelfallbezogene und ausführliche Beratung über diese zusätzliche Leistung.

 

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Informationen für niedrigschwellige Betreuungsangebote in Niedersachsen

Die Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen betreibt eine Internetplattform mit Informationen für niederschwellige Betreuungsangebote in Niedersachsen. Das Portal richtet sich in erster Linie an Einrichtungen, die niederschwellige Betreuungsangebote aufbauen und anbieten möchten, sowie an Multiplikator: innen aus dem Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich, die über niedrigschwellige Betreuungsangebote informieren und beraten. LINK

 

 

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